Inhaltsbereich
Pflegeberatung / Einstufung in die Pflegestufe
Wir helfen bei der Einstufung in die Pflegestufe:
Sie stehen vor der Frage: Woher bekomme ich Hilfe? Wer kann mir bei der Antragsflut
zur Eingliederung in die Pflegestufe helfen? Wir unterstützen Sie dabei!
Unsere erfahrenen, auf dieses Gebiet spezialisierten Pflegefachkräfte beraten
Sie beim Ausfüllen des Antrages bis
zur Einstufung in die Pflegestufe.
Wir unterstützen Sie dabei unter anderem bei
folgenden Aufgaben:
- Antragsstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung
- Ermittlung des Zeitbedarfs der täglichen Pflege
- Ermittlung des Zeitbedarfs der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Führen eines Pflegetagebuches
- Kontaktaufnahme mit Ihrem Hausarzt
- Anforderung eines Erstgutachtens wegen einer möglichen Höherstufung
- Vorbereitung und Organisation der Besuches des medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- Begleitung während des Besuches des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Bei Bedarf nehmen wir Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf oder vermitteln und beraten über ergänzende
Hilfen wie zum Beispiel: Ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Essen auf Rädern, Tagespflege, Fußpflege,
Sanitätshäuser oder ähnliches. Unsere Fachkräfte besuchen Sie gerne.
Ihr Vorteil:
Sie können die Einstufung bei der Pflegeversicherung ohne Ängste und Sorgen abwickeln und ersparen
sich erfolglose Versuche.
Qualtitätssicherungsbesuche bei Pflegestufe
nach § 37 Abs.3 SGB XI
Sie pflegen einen Angehörigen und müssen sich der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfung zur
Qualitätssicherung (halbjährlich für Stufe I und II und vierteljährlich für Stufe III) unterziehen?
Kein Problem, wir helfen Ihnen dabei. Wir erstellen den Bericht für die Pflegekasse und reichen ihn ein.
Wenn Sie darüber hinaus wertvolle Tipps für die häusliche Pflege benötigen, sind wir ebenfalls für Sie da.
Sie müssen lediglich den kostenlosen Beratungsgutschein (nach § 45 SGB XI) bei der Pflegekasse anfordern und bei uns einlösen.
Die Kosten für beide Angebote übernimmt die Pflegekasse.