Pflegestufe
Ambulante Pflege / Sozialstation
Nr.:
   
Leistungskomplex
Häufigkeit
L01A Lagern
L01B Hilfe beim An- und Auskleiden
L01C An-/Ablegen v. Körperersatzstücken / Stützkorsetts
L01D Mund- und Zahn- oder Prothesenpflege
L01E Rasieren einschließlich Gesichtspflege
L01F Kämmen
L01G Haarwäsche
L01H Nagelpflege / Fingernägel schneiden
L01I Nagelpflege / Fußnägel schneiden
L01K Hauptpflege
L01L Entsorgung von Ausscheidungen / Inkontinenzartikeln
L02A Teilkörperwäsche
L02B Ganzkörperwäsche
L03 Transfer
L04A Mundgerechtes Herrichten der Nährung / Getränke
L04B Hilfe beim Essen und Trinken
L04C Hilfe beim Trinken als alleinige Leistung
L04D Verabreichung von Sondennahrung
L05 Hilfe bei Darm - und Blasenentleerung
L06 Hilfestellung beim Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
L07 Begleitung bei Aktivitäten
L08 Beheizen der Wohnung
L09 Hauswirtschaftliche Versorgung (Stundensatz)
L10A Wechseln der Bettwäsche
L10B Betten machen / Wechseln v. Teilen d. Bettwäsche
L11A Waschen der Wäsche und Kleidung
L11B Einräumen der Wäsche und Kleidung
L12A Vorratseinkauf
L12B Besorgung
L13 Zubereitung einer warmen Mahlzeit
L14 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
L15A Erstbesuch
L15B Änderung des Pflegebedarfs
L16 Stundensatz Pflegekraft (NUR bei PS 3+Härtef.)
L17 Stundensatz Zivildienstle. (NUR bei PS 3+Härtef.)

Für jeden einzelnen Hausbesuch (auch mehrmals täglich) sind die Fahrtkosten zu berücksichtigen. Tragen sie die Gesamtsumme der Fahrten pro Monat ein. Bei den Fahrkosten ist bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, dass bei gleichzeitiger Erbringung medizinischer Leistungen die Krankenkasse einen Teil der Fahrtkosten erbringt und dass bei Anfahrten in der Zeit von 20 – 08:00 Uhr höhere Fahrtkosten entstehen. Stand der Preise: 01.04.2009
ANT Anfahrtspauschale 8-20 Uhr 100%
ANTV Anfahrtspauschale 8-20 Uhr 50%
ANN Anfahrtspauschale 20-8 Uhr 100%
ANNV Anfahrtspauschale 20-8 Uhr 50%

Gesamtsumme pro Monat (30 Tage)
Zahlung Pflegekasse
Noch zur Verfügung stehendes Pflegegeld
Eigenanteil des Patienten